Informationen / Antragstellung

Yukihiro Ikutani, ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

ELEKTRO KAGURA | G8.000.000

Aktuelle Hinweise

Die Antragstellung für Projekte im Jahr 2025 ist voraus­sicht­lich ab August 2024 möglich. Die unten­stehenden Förder­richt­linien können bereits zur Orien­tierung genutzt werden und behalten ihre Gültig­keit. Die Antrags­frist endet am Dienstag, 15. Oktober 2024.

Achtung: Die ehemals zusätzliche Antrags­frist am 15. März des laufenden Jahres entfällt dauerhaft.

Förderrichtlinien

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt nach Maßgabe der Landeshaus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung künst­lerischer Projekte, die im Bezirk Pankow realisiert werden.

Ziel der Förderung ist es, Vorhaben von hoher künst­lerischer Qualität zu unter­stützen, die einen Beitrag zur Vielfalt und Lebendig­keit des kulturellen Lebens im Bezirk leisten. Dazu gehört die Berück­sichtigung marginali­sierter Perspektiven und kulturell unter­versorgter Ortsteile ebenso wie die Unter­stützung junger Künst­ler:innen, experi­menteller künst­lerischer Positionen und der bereits etablierten Freien Szene, die zur Stabilisie­rung der kulturellen Infra­struktur im Bezirk beiträgt.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden temporäre Einzel­vorhaben aus allen künst­lerischen Sparten sowie solche mit inter­diszi­plinärem Charakter, z. B. Aus­stellungen, Konzerte, Festivals, Performances oder Produk­tionen und Auf­führungen im Bereich der Darstellenden Künste.

Die Projekte müssen an einem oder mehreren Orten im Bezirk Pankow öffent­lich zugäng­lich präsen­tiert werden. Ver­mittlungs­angebote, Doku­menta­tionen oder Publika­tionen rund um die künst­lerische Präsen­tation können Teil des Projektes sein.

Die Förderung dient der Unter­stützung besonders über­zeugender Kunst- und Kultur­projekte, die ohne die bezirk­liche Zu­wendung nicht realisiert werden könnten, da ander­weitige Mittel nicht oder nicht in aus­reichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Kofinan­zierung größerer Projekte sowie ent­sprechende Komplementär­förderungen (z. B. aus Landes- oder Bundes­programmen) sind möglich.

Nicht gefördert werden:
  • studentische Projekte an Hochschulen im Bezirk
  • parteipolitische Aktivitäten
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Archive, Kataloge, Ankäufe
  • Stipendien, Preisverleihungen
  • Wiederaufnahmen bereits präsentierter Produktionen/­Projekte
  • der laufende Veranstaltungs­betrieb einer Kultur­einrichtung
  • Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugend­theater, Kulturelle Bildung sowie solche mit aus­schließlich sozio­kulturellem oder partizipa­tiven Charakter (z. B. Workshop­formate).

Hierfür stehen im Bezirk u. a. Mittel aus dem KiA-Programm und dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung/Fördersäule 3 zur Verfügung.

Personenkreis / Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und/oder Arbeits­schwer­punkt in Berlin haben, z. B. Künstler:innen, Einzel­personen, Vereine oder Projekt­gruppen. Erwünscht sind Bewer­bungen viel­fältiger Perspektiven und Projekte von künst­lerischen Akteur:innen, die im Kultur­bereich aufgrund unterschied­licher Diskriminierungs­erfahrungen unter­repräsentiert sind.

Sind mehrere Kunst- und Kultur­schaffende am Projekt beteiligt, sollte die Mehrzahl der Beteiligten in Berlin leben und arbeiten. Der:Die Antragsteller:in muss dabei ein­deutig benannt werden.
Im Fokus stehen Projekte von oder mit professio­nellen Künstler:innen und Kultur­schaffenden. Die Förderung von Projekten mit künst­lerischer Beteiligung von Laien oder Kultur­schaffen­den ohne professio­nellen Abschluss erfolgt daher nur nach­rangig.

Der:Die Antragsteller:in sowie weitere Projekt­beteiligte können an einer Hoch­schule imma­tri­kuliert sein. Zum Zeit­punkt der eventuellen Förderung muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass sie ihr Studium nunmehr ab­geschlossen haben und exmatri­kuliert sind. Dies gilt nur in Bezug auf das jeweilige Erst­studium, das Absolvieren weiter­bildender Studien­gänge stellt kein Aus­schluss­kriterium für die Förderung durch den Fach­bereich Kunst und Kultur Pankow dar.

Zuwendungsvoraussetzungen

Gemäß den haushalts­recht­lichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der An­trag­stellung und vor eventueller Bewilligung noch nicht begonnen haben und deren Abschluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht über­schreitet. Der Be­wil­li­gungs­zeit­raum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres.

Die verbindliche Bestätigung des geplanten Ver­anstaltungs­ortes im Bezirk Pankow muss bei Antrag­stellung vorliegen. Zusätzlich oder alternativ erforder­liche Genehmigungen, z. B. zur Nutzung von Flächen im öffent­lichen Raum, sind vor Antrag­stellung einzu­holen oder mindestens nach­weis­lich an­zufragen.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleich­berechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbeson­dere auf Zugang zu kul­tu­rel­len Veran­staltungen. Barriere­freie Angebote sollen im Rahmen des Projektes eingeplant und ggf. erläutert werden, die Zugäng­lich­keit ist im Rahmen der Bestätigung des Veranstaltungs­ortes anzugeben und bei Werbe­maß­nahmen zu berück­sichtigen. Eine ent­sprechende Erst­beratung ist beim Berliner Projekt­büro für Diversitäts­entwicklung möglich.

Im Übrigen gelten die Voraus­setzungen zur Gewährung von Zuwen­dungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Aus­führungs­vorschriften:
  • öffentliches Interesse und Vorrang anderer Mittel (z. B. Eigenmittel)
  • Grundprinzip der Wirtschaft­lichkeit/­Sparsamkeit
  • Sicherstellung einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung
  • Für juristische Personen: Registrierung in der Transparenz­datenbank sowie Zu­stimmung zur Veröffent­lichung in der Zuwendungs­datenbank des Landes Berlin

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Es werden Zuschüsse im Rahmen von Projekt­förderungen gewährt. In der Regel handelt es sich um eine Fehl­bedarfs­finanzierung, d. h. neben der beantragten Zuwendung sollen weitere Mittel zur Finanzierung des Projektes vorhanden sein oder an anderen Stellen beantragt werden. Ein prozentuales Verhältnis zwischen der bezirklichen Zuwendung und den ander­weitigen Mitteln ist nicht festgelegt.

Die maximale Höhe einer Zuwendung beträgt 10.000 €, die Antrags­summe soll mindestens 1.000 € betragen.
Insgesamt stehen pro Haushalts­jahr 155.000 € zur Verfügung.

Die Zuwendung kann zur Finanzierung von Honorar- und Sach­ausgaben beantragt werden. Das online zum Download verfüg­bare Dokument „Informationen zum Zuwendungs­ver­fahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin“ be­inhaltet eine Übersicht jener Ausgaben, die grund­sätzlich nicht zuwendungs­fähig sind, z. B. Bewirtungs- und Repräsentations­kosten.

Darüber hinaus darf die bezirkliche Zu­wendung nicht ein­gesetzt werden für:
  • Laufende Mieten und Betriebs­kosten
  • Miete für Proben- und Veranstaltungs­räume
  • Reise- und Übernachtungs­kosten/­Tagegelder
  • Gegenstände mit einem Anschaffungs- oder Her­stellungs­wert von mehr als 410 € (Netto), sofern dies bei Antrag­stellung nicht explizit begründet und seitens der Fach­ver­waltung bewilligt wird.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Projekt­förderungen (ANBest-P).

Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Verwendungs­zweck der bezirklichen Zuwendung ist im Finanzierungs­plan explizit zu benennen.
  • Im Zuwendungs­bescheid werden Publizitäts­regelungen fest­gelegt, die bei Förderung des Projektes zu beachten sind.
  • Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Zuwendungs­empfänger:innen sowie die jeweiligen Zuwendungs­beträge werden auf der Website der Fach­ver­waltung veröffent­licht.
  • Der Verwendungs­nachweis ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungs­zeit­raumes vorzulegen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unab­hängigen, interdiszi­plinär besetzten Förder­beirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammen­setzung des Gremiums finden sich im ent­sprechenden Bereich auf den Web­seiten der Fach­verwaltung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungs­behörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Haus­halts­mittel.

Die Entscheidungen liegen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags­jahres vor, die Mitteilung über die Förder­ent­scheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden ver­traulich behandelt und dienen aus­schließlich Ent­scheidungs- bzw. Förder­zwecken. In diesem Zusammen­hang ist die Kenntnis­nahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antrag­stellende bei Antrag­stellung zu bestätigen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt zweistufig bis zum 15. Oktober eines Jahres für Projekte im darauffolgenden Jahr:

1.) unter Nutzung eines Online-Formulars für die Projektförderung Kunst und Kultur inklusive Upload der unten genannten Anlagen Nr. 1 – 5. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße aller Dateien nicht mehr als 5 MB beträgt und ausschließlich PDF-Dokumente hochgeladen werden sollen.

sowie

2.) unter Einreichung eines Originalantrags. Dieser besteht aus einem ausgedruckten Antragsformular (wird aus dem Online-Formular generiert) sowie jeweils einem Ausdruck der unten genannten Anlagen.

Anlagen zum Antrag sind:
  1. Kurzfassung der Projekt­beschreibung (max. 2.000 Zeichen) > formlos
  2. Ausführliche Projektbeschreibung > formlos
  3. Finanzierungsplan > Online zum Download verfügbare Excel-Vorlage ist verpflichtend
  4. Künstlerische Vita(e) > formlos
  5. Bestätigung des Veranstaltungs­ortes > Ein Muster steht online zur Verfügung.
  6. ggf. Kopien von Vereins­satzungen, GbR-Verträgen etc. > nur analog ein­zu­reichen
  7. ggf. Vertretungs­voll­machten bei Gruppen­projekten oder juristischen Personen > nur analog einzureichen
  8. ggf. Nachweis über Vorsteuer­abzugs­berechtigung > nur analog einzureichen

Im Originalantrag sind sowohl das Antrags­formular als auch der Finanzierungs­plan eigen­händig zu unter­schreiben. Digital eingefügte Unter­schriften können nicht anerkannt werden.

Der Antrag muss auf Deutsch ein­gereicht werden. Von Nicht-Mutter­sprachler:innen wird jedoch keine fehler­freie Recht­schreibung/­Grammatik erwartet, so lange der Inhalt ver­ständlich ist.

Die Frist für die Online-Antrag­stellung endet jährlich am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
Der Antrag gilt nur dann als ein­ge­gangen, wenn der unter­schriebene und voll­ständige Original­antrag spätestens einen Werk­tag nach Ablauf der Antrags­frist per Post auf­ge­geben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Haus­briefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurf­schlitz in der Tür).

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinien sind am 01.09.2023 in Kraft getreten und gelten vorerst bis 31.08.2025.

Downloads

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Projektförderung

    XLSX-Dokument (28.3 kB) - Stand: 10/2022

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (902.8 kB) - Stand: 09/2023
    Dokument: Fachbereich Kunst und Kultur Pankow / Kulturförderung / Alexandra Heyden

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (132.8 kB) - Stand: 02/2020

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Projektförderung

    XLSX-Dokument (46.0 kB) - Stand: 11/2022

  • Muster Bestätigung Spielstätte / Veranstaltungsort

    DOCX-Dokument (19.5 kB) - Stand: 01/2023

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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