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Welt der Bücher und Zeitschriften – Esperanto und andere Plansprachen  
Aktuelles, Wissens- und Bedenkenswertes aus der
Deutschen Esperanto-Bibliothek Aalen



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Erscheinungstag von Esperanto aktuell 2017/2
[planmäßig im Mai 2017] gruene Trennlinie - - -

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Folge 31: Kulturgut Buch (0) – Knapptext Geschäftsbericht 2016  (1)
 diese Seiten sind vorerst nur Platzhalter für einen neuen Text aus Esperanto aktuell 2017/Heft2!  
 
 
   

„Einem Haus eine Bibliothek hinzuzufügen heißt,
dem Haus eine Seele zu geben.“

So formulierte schon der römische Politiker, Philosoph und Schriftsteller Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.) – denn auch er schätzte Bücher als Kulturgut.

Unser primäres Interesse als Deutsche Esperanto-Bibliothek gilt ja den Büchern, also gedruckten Publikationen, nicht den e-books, aber man sollte ja die Entwicklung immer im Auge behalten – zu den Ewig-Gestrigen will keiner gehören.

Und man will es fast nicht glauben, aber jetzt ist es wirklich amtlich: die elektronischen Bücher (e-books) sind keine (echten) Bücher, auch nicht annähernd!

Noch im letzten Jahr hatte man anderes vermuten können, als in Deutschland über die Buchpreisbindung gesetzlich entschieden wurde. Während eine Buchpreisbindung in anderen Ländern nicht bekannt ist, in einigen Staaten sogar gesetzlich verboten ist, kann die Buchpreisbindung in Deutschland auf ein langes Erbe zurückblicken. Der Verkauf von herkömmlichen Büchern ist streng reglementiert, und die von den Verlagen festgelegten Buchpreise dürfen weder über- noch unterschritten werden.

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Aber der Handel mit e-books befand sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. In Deutschland braucht man ja für (fast) alles ein Gesetz. Seit September 2016 ist das BuchPrG neuformuliert in Kraft und umschließt nun auch Produkte, „die Bücher ... substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher“.

Man stellte die e-books damit endlich auf eine Stufe mit dem Buch, und räumt damit auch ihnen die Sonderstellung als Kulturgut ein. Soweit der bisherige Stand: e-books sind auch Kulturgut und damit schützenswert.

Das große Aber demonstriert uns wieder einmal das Steuerrecht: Es gibt einen ermäßigten Steuersatz von 7%; und der soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. In erster Linie sollen die Grundnahrungsmittel sowie Zeitschriften und Bücher mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden.

Nicht einleuchtende Abweichungen kennen wir ja, etwa von der Eisdiele (eine Kugel Eiscreme, die vor Ort verzehrt wird, muss teurer sein als die nachhause oder auf die Straße mitgenommene). Manch andere Ausnahmen kann man verstehen (jugendgefährdende Bücher und Zeitschriften; Eier sind ermäßigt, nicht aber ungenießbare), manche jedoch nicht so recht (Krankenrollstühle sind ermäßigt, Treppenlifte nicht – lebende Maultiere sind ermäßigt, Esel aber nicht). vor zu S. 2!

 
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Dass die e-books aufgrund ihrer endlich erlangten Sonderstellung als Kulturgut nun ebenfalls wie die „normalen“ (oder wenigstens ihnen gleichwertigen) Bücher mit diesem ermäßigten Steuersatz zu beaufschlagen wären, das denkt nur der naive EU-Bürger. Doch weit gefehlt! Nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten sind die e-books keineswegs Bücher, sondern eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“ und haben als solche natürlich keinen Anspruch auf Ermäßigung.

Der deutsche Bundesfinanzhof hatte zumindest schon mal festgelegt, dass bei der Vermietung und Onleihe digitalisierter Bücher kein ermäßigter Steuersatz anzuwenden sei. In einem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg (die bisher nur 5,5 bzw. 3% anwandten) hat Anfang März 2017 der EuGH diesen ihre Praxis untersagt(2).

Nach EU-Recht ist eine verringerte Umsatzsteuer zulässig für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“. Wie nun der EuGH betont, würden zwar auch E-Books auf einem „physischen Träger“ gelesen, „jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert“. Daher sei die Anwendung des ermäßigten Satzes ausgeschlossen.

Alexander Skipis vom Börsenverein findet es unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter gestellt werden, als Leser des gedruckten Buches: „Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen.“ Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books festgeschrieben.

   

Wir werden dranbleiben und weiter beobachten!

Jetzt aber endlich zum Geschäftsbericht für 2016, wenigstens kurz und knapp, um keinen zu langweilen, aber auch die Überschrift nicht Lügen zu strafen! Detaillierter informiert der komplette Bericht, den man auf dieser Netzseite findet:

kurzelinks.de/BerichtAalen2016.

Es ist keine Floskel, wenn der Bericht wieder so beginnt: „Auch 2016, im 109. Jahr ihres Bestehens, dem 27. in Aalen, blickte die Deutsche Esperanto-Bibliothek auf ein weiteres Jahr erfolgreicher Tätigkeit zurück.“

Seit 15.12.1989 befinden sich unsere Bestände in einem Magazinraum der Stadtbibliothek Aalen. In bewährter Form erledigen gut eingearbeitete Mitglieder der Esperanto-Gruppe Aalen (EGA) alle anfallenden Arbeiten. Bei Bedarf werden sie unterstützt durch Mitarbeiter der Stadtbibliothek Aalen.

Generell führen wir keine Kataloge in Papierform mehr. Sie wären aufgrund des Umfangs nicht mehr vernünftig handhabbar. OPACs (im Netz konsultierbare Kataloge) können wir nicht anbieten; die Katalogdatensätze sind nur jeweils auf unseren Bibliotheksrechnern aktuell. Jedoch werden sie regelmäßig in Textform exportiert und dienen der Information unserer Benutzer, frei verfügbar unter kurzelinks.de/KatGebAA2015.

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Zur Sicherung der Datenbestände erstellen wir regelmäßig Kopien auf CD-ROM-Datenträger und verteilen darüber hinaus diese Inhalte auf verschiedene dislozierte Rechner.

Der Bestand unserer Monografien liegt jetzt bei 25.387 Titeln, und unser Periodikakatalog verzeichnet 2.587 Titel. Unser Periodikabestand bietet 8734 komplette Jahrgänge sowie 3331 Doppel- und Mehrfachexemplare. Daraus resultiert als Gesamtbestand der Sammlung: 51.098 bibliografische Einheiten, zu denen noch etwa 27000 Einzelhefte kommen.

Bedeutende Zuwächse erhielt unsere Bibliothek auch im Jahr 2016 durch Schenkungen ihrer Förderer – letztmalig (posthum) erwähnen wir hier Dr. Detlev Blanke, der unsere Sammlung immer und in jeglicher Form unterstützt hat. Besondere Erwähnung verdient auch der New Yorker Verleger Ulrich Becker, dessen Neuerscheinungen immer kostenfrei bei uns eintreffen.

Und ohne die großherzigen Spende des Schwelmers Anton Kronshage wären unsere Bestände von Espero Katolika, der wohl ältesten heute noch erscheinenden Esperanto-Zeitschrift, nie komplettiert worden. Weiter sind uns wichtig die immer wieder eingehenden Nachlässe, die uns zwar regelmäßig zusätzlich Arbeit bescheren, jedoch immer auch unseren Bestand bereichern.

   

Für das immer noch drängende Platzproblem kommen wir bald zu einer Lösung: in absehbarer Zeit werden wir einen Großteil der Mehrfachexemplare, die nicht ständig verfügbar sein müssen, sowie reines Archivmaterial in einem weiteren Raum unterbringen können; die Vorbereitungen dafür sind in vollem Gange (taugliche Regale hat die Stadtverwaltung beschaffen lassen; bevor wir jedoch endgültig mit der Umlagerung starten, muss definitiv sicher sein, dass die relative Luftfeuchtigkeit nicht mehr die 60%-Marke erreicht oder überschreitet – dies ist jetzt absehbar, daher wurde die Regalanlage im Dezember endgültig aufgebaut). Sicher ist jedenfalls: ohne Zuwächse keine Zukunft; nur so kann die Sammlung aktuell und interessant bleiben.

Esperanto-Gruppe Aalen ersetzt 1½ Planstellen

Die ehrenamtliche Arbeitsleistung in der Esperanto-Bibliothek Aalen brachte der öffentlichen Hand, in deren Nutznießung die Bibliothek vertraglich steht, eine Ersparnis eigener Aufwendungen. Die geleisteten 2.472 Stunden entsprechen einem Aufwand von eineinhalb Planstellen, was damit der öffentlichen Hand vermögenswerte Aufwendungen in Höhe von 161.789 Euro erspart hat (Berechnungsgrundlagen findet man wie immer in unserem ausführlichen Bericht auf kurzelinks.de/BerichtAalen2016).

Utho Maier
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Utho Maier

 

Spenden für die Deutsche Esperanto-Bibliothek Aalen erbeten!

Jeder Euro hilft, jeder Tropfen auf den heißen Stein! oni ja scias, ke eĉ guto malgranda konstante frapanta … - steter Tropfen …

… auf das GEA-Konto
IBAN DE32 5085 1952 0040 1145 71 (Sparkasse Odenwaldkreis) mit Vermerk „Bibliothek AA“
[s.a. www.esperanto.de/de/spenden]
- bildo prenita el https://esperanto-usa.org/en/content/eĉ-guto-malgranda
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(0) Diese Seite ist auch erreichbar über die Kurzadresse http://kurzelinks.de/Kulturgut-Buch.

(1) ausführlich dort: kurzelinks.de/BerichtAalen2016

(2) www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/22979-b uchpreisbindung-digital-preise-ebooks.html, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eugh-urteil-volle-umsatzsteuer-auf-e-books-13466498.html,
         www.selfpublisherbibel.de/buchpreisbindung-fuer-ebooks-seit-heute-in-kraft-was-sich-aendert/, www.gesetze-im-internet.de/buchprg/BJNR344810002.html
 
(3)
Da dies eine sehr vordergründige Aussage ist, möchte ich hier eine detailliertere Begründung dazu liefern, warum das sehr wohl auch uns als wissenschaftliche Spezialbibliothek betreffen muss:

Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen und somit den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.
 
Auch in der digital geprägten Welt, in der elektronische Medien zunehmende Bedeutung erhalten und immer häufiger gedruckte Bücher ersetzen, müssen Öffentliche Bibliotheken ihren Auftrag erfüllen können. 2016 las ein Viertel (24 %) aller Bundesbürger digitale Bücher. Für die Bibliotheken geht es daher um ihre Rolle bei einer entscheidenden Zukunftsfrage: den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Kultur und Information, auch in der digitalen Welt.

Daher benötigen Bibliotheken vom Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage auch für die „Leihe“ von elektronischen Medien.

Man mag nun denken, das tangiere uns als wissenschaftliche Spezialbibliothek nur wenig, da wir ja nicht den Status „öffentlich“ besitzen und nicht durch öffentliche Mittel finanziert sind. Das ist aber nicht zu Ende gedacht; denn …
  • wir sind sehr wohl eine „öffentlich zugängliche Bibliothek“, auch wenn der Bestand Eigentum des Deutschen Esperanto-Bunds und damit privater Natur ist,
  • und unser laufender Betrieb wird zu mehr als der Hälfte durch öffentliche Mittel finanziert – das sind zum einen die erheblichen Einsparungen, aufgrund dauernder unentgeltlicher Nutzung öffentlicher Räume und Dienstleistungen sowie eines jährlichen Zuschusses zum Erwerbungsetat der Bibliothek.
 
 

gruene Trennlinie - - - Stand: 170313
Utho Maier

 
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dn:
E:\gebAAtst_[O]\vonWeb2015\u52491909@esperanto-aalen.de-{stat150715}- . . . aktuell (8.2.16): E:\_G_GEBAA\web-akt_vonMSI\2015nov17\u52491909@esperanto-aalen.de\kulturgut_erhalten.htm
lokale Dateien und Infos zum Thema: E:\{{-akt-}}\bibl-news, Verzeichnis aktualisiert: (8.2.16)
-> alte Netzseiten! — www.esperanto-bibliothek.gmxhome.de/infos/info.htm
   
14.03.2017 {> Übersicht!} ◊ -> …




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