Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab Dienstag, den 25.5.2021. Sie regelt, was im Land gilt, nachdem die Bundesnotbremse außer Kraft getreten ist und welche weiteren Öffnungsschritte es geben kann. 

In der Anlage finden Sie die dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit dem dazugehörigen Bußgeldkatalog als PDF-Datei.

Um die Änderungen besser erfassen zu können, fügen wir hier noch die Verordnung und den Bußgeldkatalog im Änderungsmodus zur 12. EindämmungsVO bei. 

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