Betreff
ISEK-Maßnahme 9: Neugestaltung Rathausvorplatz und Teile der Pivitsheider Straße – Weitere Vorgehensweise
Vorlage
0435/2023
Art
Mitteilungsvorlage

 

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Auf Grundlage des Entwurfes zur Neugestaltung des Rathausvorplatzes und Teile der Pivitsheider Straße hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Detmold am 14.12.2022 einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung eingereicht.

 

Der Förderantrag basiert auf der im Wettbewerb ermittelten Konzeption zur Neugestaltung des Vorplatzes und einer Kostenermittlung in Höhe von 975.911 EUR. Zur Realisierung des Projektes sind im Haushaltsplanentwurf 2023 unter der Haushaltsstelle 0951101 - S70002 entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt.

 

Nach Eingang und erster Prüfung der Förderunterlagen bei der Bezirksregierung Detmold wurde mitgeteilt, dass die für den Straßenbau notwendigen Maßnahmen nicht im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden können.

Bei einem Vorort-Termin am 23.12.2022 wurde mitgeteilt, dass die Städtebauförderung grundsätzlich nur Maßnahmen fördert, die unmittelbar die Aufenthaltsqualität verbessern und den Fußgängerverkehr fördern. Daher ist eine Förderung der Flächen, die dem Straßenraum zuzuordnen sind, über die Städtebauförderung nicht möglich.

 

Als Alternative wurde vorschlagen, die dem Straßenraum zugeordneten Flächen über das Förderprogramm „Förderung kommunaler Straßenbau und Nahmobilität“ fördern zu lassen. In diesem Programm können beispielsweise die Flächen für den Fahrzeugverkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr gefördert werden. Der Zugang zum Programm ist gegeben, wenn die Straße als verkehrswichtige Straße definiert werden kann. Die Pivitsheider Straße ist die innerörtliche Hauptverbindungsachse, sodass das Kriterium der verkehrswichtigen Straße erfüllt ist. Eine Förderung ist allerdings nur möglich, wenn die heutige Vorfahrtsberechtigung der Straße erhalten bleibt und eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Behebung von Mängeln im heutigen Zustand) erzielt wird.

 

Die Verwaltung wird zur Realisierung des Gesamtprojektes eine zweiteilige Förderung über die Förderprogramme der Städtebauförderung und des kommunalen Straßenbaus in Anspruch nehmen müssen. Der Förderantrag für die Städtebauförderung bleibt vorerst unverändert bestehen, muss aber bei entsprechendem Fortschritt der Planung zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden. Parallel dazu ist für den Straßenbau bis zum 31.05.2023 ein Förderantrag zu erarbeiten. Hierfür sind folgende Punkte wichtig:

 

-              ein Bauentwurf in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die  einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau

-              Verkehrskonzept

-              Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde

-              Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

-              Anhörung und Beteiligung des Behindertenbeauftragten

-              Politischer Beschluss zum Vorhaben