Drucksache - 0934/V  

 
 
Betreff: Livestream der BVV
Status:öffentlichAktenzeichen:732/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP- und Linksfraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
3. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
12.09.2018    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
07.11.2018    8. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
09.01.2019    9. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
13.02.2019    10. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
07.03.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.06.2018
Beitritt Linksfraktion vom 19.06.2018
BE HHPV vom 07.03.2019
Beschluss vom 20.03.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung im Internet von öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zu schaffen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

1)   Die Persönlichkeitsrechte der im BVV-Saal Anwesenden sind zu respektieren.

2)   Eine ausreichende Bild- und Tonqualität ist sicherzustellen.

3)   Die Nutzung des Livestream soll benutzerfreundlich und das Aufrufen der Plattform

4)   glichst barrierefrei sein.

5)   Kommerzielle Dienstanbieter sind auszuschließen.

6)   Proprietäre Technologien sind zu vermeiden.

7)   Auf die bereits gewonnenen Erfahrungen mit ähnlichen Initiativen in anderen Bezirken (u.a. Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) soll zurückgegriffen werden.

 

Das Livestream-Angebot ist nach einem Jahr im Hinblick auf Kosten, Nutzung und Praktikabilität zu evaluieren

 

Begründung:

 

Die Bürger/-innen bemängeln immer wieder fehlende Transparenz der politischen Arbeit der Verordneten und mangelnde Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Dieser berechtigten Kritik könnte durch ein Livestream-Angebot und eine Speicherung in einer Mediathek, in der vergangene Sitzungen aufgerufen und deren Hergang somit nachvollzogen werden können, entgegnet werden. Außerdem hätten Bürger/-innen, die  aus beruflichen, gesundheitlichen und/oder betreuungstechnischen Gründen den Versammlungen nicht beiwohnen können, durch die digitale Abrufbarkeit endlich die Option, sich trotzdem umfassend informieren zu können. Gleichzeitig werden damit auf einfache Art auch mündliche Antworten des Bezirksamts auf große Anfragen zur Kenntnis gebracht.

 

 

Der Antrag wurde am 12.09.2018 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung im Internet von öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zu prüfen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

1)   Die Persönlichkeitsrechte der im BVV-Saal Anwesenden sind zu respektieren.

2)   Eine ausreichende Bild- und Tonqualität ist sicherzustellen.

3)   Die Nutzung des Livestream soll benutzerfreundlich und das Aufrufen der Plattform

4)   glichst barrierefrei sein.

5)   Kommerzielle Dienstanbieter sind auszuschließen.

6)   Proprietäre Technologien sind zu vermeiden.

7)   Auf die bereits gewonnenen Erfahrungen mit ähnlichen Initiativen in anderen Bezirken (u.a. Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) soll zurückgegriffen werden.

 

Dabei sind Kosten, Nutzung und Praktikabilität einzubeziehen..

 

Begründung: unverändert.“

 

 

Der Antrag wird vertagt.  

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung vom 12.09.2018 wurde am 13.02.2019 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung vom 12.09.2018 wurde am 07.03.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:    

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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