Betreff
Interkommunale Kooperation im Vergabewesen - Preisanpassung und Umsatzsteuerpflicht
Vorlage
0368/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der „1. Änderungsvereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Augustdorf über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Auftrage durch den Kreis Lippe“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Vereinbarung zuzustimmen.  

 

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Die Gemeinde Augustdorf hat am 03.04.2018 mit dem Kreis Lippe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschlossen. Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat dieser Vereinbarung mit Beschluss vom 23.03.2018 zugestimmt (vgl. Vorlage 1460/2018).

 

Die interkommunale Kooperation mit dem Kreis Lippe im Bereich des Vergabewesens hat sich in den vergangen Jahren sehr bewährt. Insbesondere bei der Abwicklung und Durchführung von Fördervorhaben hilft die Kooperation, die Vergabeverfahren rechtsicher durchzuführen und den europäischen und nationalen Statistikverpflichtungen nachzukommen.

 

Seit dem Bestehen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden keine Anpassungen hinsichtlich der Leistungen oder der Kosten vorgenommen. Mit Schreiben vom 11.10.2022 informiert der Kreis Lippe über die Preisanpassung und die Änderungen bei der Umsatzsteuerpflicht. Die genauen Ausführungen hierzu können dem beigefügten Schreiben entnommen werden.

Nach den Ausführungen des § 60 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Anpassungen an der ursprünglichen vertraglichen Regelung vorgenommen werden, sofern ein Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist. Bedingt durch die gesetzliche Anpassung des Steuerrechts und die tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung des ursprünglich kalkulierten Pauschalvergütungsbetrags gerechtfertigt.

 

Die Vergabekosten beliefen sich im Haushaltsjahr 2021 auf ca. 12.500 EUR. Mit den Änderungen im Umsatzsteuerrecht und durch die Anpassung des Pauschalvergütungsbetrags ergeben sich durchschnittliche Mehrkosten von ca. 4.500 EUR (abhängig von der Anzahl der getätigten Vergaben).

 

Die Verwaltung schlägt zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses vor, die Anpassungen zu akzeptieren und der 1. Änderungsvereinbarung zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

Preisanpassung AUG