Betreff
Heimatpreis 2023 - Beantragung einer Förderung
Vorlage
0422/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für das Jahr 2023 wird in Augustdorf ein „Heimat-Preis“ ausgelobt, sofern das Land NRW das Preisgeld in Höhe von 5.000,00 EUR fördert.

 

Die auszuzeichnenden Projekte oder Aktionen müssen mindestens eines der folgenden Preiskriterien erfüllen:

 

- Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Augustdorf

- Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher Orte und Plätze

- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität, vor allem im  Jugendbereich

- Beitrag zum Erhalt von Informationen zur lippischen Geschichte sowie des lokalen und regionalen Erbes

- Anstoßwirkung für weitere Projekte im Themenbereich „Heimat“

 

Sofern das Land für das Jahr 2023 einen Schwerpunkt festlegt, so ist dieser bei der Bewertung der Vorschläge für die Preisträger entsprechend zu berücksichtigen.

 

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Tagtäglich setzen sich in unserem Land ehrenamtliche Frauen und Männer für den Erhalt von Traditionen, für die Pflege des Brauchtums, für die Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt ein. Sie stärken mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und die Gemeinschaft in vielfältiger Art und Weise. Sie tragen dazu bei, dass unsere Traditionen und Werte bewahrt und nach vorne entwickelt werden und sie geben diese an die nächste Generation weiter.

 

In den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 wurde jeweils der vom Land NRW geförderte Heimat-Preis verliehen. Die neue Landesregierung setzt die Heimatförderung fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 stehen voraussichtlich jährlich rund 33 Millionen Euro für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen zu Verfügung. Aus diesem Grund soll der Heimat-Preis auch im Jahr 2023 verliehen werden.

 

 

Gefördert werden Heimat-Preise, die auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses durch die Gemeinden ausgelobt wurden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land NRW festgelegte Schwerpunkt entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen werden. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000,00 EUR ausloben. Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Gemeinden vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Zuwendungen wurden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt.

 

Weitergehende Informationen sind hier nachzulesen: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/heimat-preis-nordrhein-westfalen-heimatet

 

 

 

 


Anlagen: