Virtuelle Mitgliederversammlung
Der Vereinsvorstand hat auf der Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, § 5 beschlossen, eine virtuelle Mitgliederversammlung am 10. September 2020 durchzuführen.