Das undatierte Schreiben der Klinik Tuttlingen hat es in sich. Hohes Alter und Erkrankungen in Verbindung mit einem schweren Krankheitsverlauf „bedingen eine sehr schlechte Prognose“, heißt es darin. Das Klinikum Tuttlingen und der Landkreis bitten deshalb Pflegeeinrichtungen, „Klienten sowie deren Angehörige dafür zu sensibilisieren, in dieser schwierigen Zeit Krankenhauseinweisungen besonders sorgfältig zu bedenken“.

Zum Zeitpunkt des Schreibens, das Anfang Dezember an die Einrichtungen verschickt wurde, ist die Intensivstation des Klinikums voll, der Notbetrieb wird bald darauf eingeleitet, planbare Operationen sind bis auf Weiteres verschoben. Einmal mehr steht das Personal unter hoher Belastung. „Dabei müssen wir auch in der vierten Welle feststellen, dass vor allem betagte und hochbetagte Menschen, viele mit schweren Begleiterkrankungen, zur akutstationären Behandlung eingeliefert werden“, heißt es in dem Brief, den Sozialdezernent Bernd Mager und Klinikgeschäftsführer Sebastian Freytag unterzeichnet haben.

Im Klinikum Tuttlingen herrscht Besuchsverbot – zu groß ist die Gefahr, dass Menschen von außen das Coronavirus ins Haus tragen. ...
Im Klinikum Tuttlingen herrscht Besuchsverbot – zu groß ist die Gefahr, dass Menschen von außen das Coronavirus ins Haus tragen. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. | Bild: Mirjam Moll

In einer beigefügten Patientenverfügung können die Bewohner solcher Heime ausfüllen, ob sie im Fall einer schweren Covid-Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden möchten, ob sie auf der Intensivstation behandelt werden möchten und ob sie im Notfall auch eine Beatmung im künstlichen Koma wünschen.

In dem beigefügten Schreiben heißt es dazu weiter: „Die Feststellung des Behandlungswillens ohne Patientenverfügung kann dabei auch explizit ohne vorherige Patientenverfügung ausgefüllt und abgegeben werden, um den Willen der behandlungsbedürftigen Person zu verschriftlichen und dadurch in letzter Konsequenz Triagen zu vermeiden.“

Das Altenheim Stiftung St. Franziskus hat darauf empört reagiert und sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt. „Unser Auftrag als Leistungserbringer ist, die Hilfe, Pflege und Unterstützung für sehr vulnerable gesellschaftliche Gruppen sicherzustellen. Wir sehen unseren Auftrag nicht darin, Menschen von denen ihnen zustehenden Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen fernzuhalten“, so die Vorstände Thorsten Hinz und Stefan Guhl.

Die Webseite „Ability Watch“ hat das Thema aufgegriffen: Mit „blankem Entsetzen“ habe man das Schreiben zur Kenntnis genommen. „In diesem werden die Betreiber unverblümt dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alte, behinderte oder erkrankte Personen im Falle einer Corona-Infektion nicht mehr behandelt werden.“

Inklusions-Aktivist kritisiert das Vorgehen

Der Sprecher von „Ability Watch“ und Inklusions-Aktivist Constantin Grosch sagte dem SÜDKURIER, „dass gegen eine grundsätzliche Sensibilisierung zur Erstellung einer Patientenverfügung überhaupt nichts einzuwenden“ sei.

Auch „das Verfassen einer entsprechenden Verfügung zur Entlastung des angespannten Gesundheitssystems“ wäre nach Groschs Interpretation noch vertretbar „in der derzeitigen Ausnahmesituation, würde hier nicht nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe herausgegriffen werden“, so das SPD-Kreistagsmitglied im niedersächsischen Hameln-Pyrmont.

Landratsamt verweist auf Stellungnahme

Landrat Stefan Bär will sich auf Anfrage vom SÜDKURIER nicht dazu äußern, verweist lediglich auf eine in der vergangenen Woche veröffentlichte Stellungnahme. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Uns war es wichtig, mit dem Brief den Behandlungswunsch der in der Regel schwerstpflegebedürftigen und schwersterkrankten Menschen zu erfahren.“

Stefan Bär, Landrat des Kreises Tuttlingen.
Stefan Bär, Landrat des Kreises Tuttlingen. | Bild: Jutta Freudig

Doch in der Stellungnahme ohne Unterschrift seitens des Landratsamts wird auch die Frage aufgeworfen, wie sinnvoll eine solche Behandlung sei: „Ist schwerstpflegebedürftigen oder schwersterkranken Menschen, bei denen der Sterbeprozess gegebenenfalls bereits eingeleitet ist, eine intensivmedizinische Behandlung, insbesondere eine invasive Beatmung oder die Inanspruchnahme einer Herz-Lungen-Maschine, zuzumuten?“

Das gleiche Schreiben zur „Feststellung des Behandlungswillens ohne Patientenverfügung“ sei zudem bereits im November 2020 an alle Pflegeheime im Landkreis verschickt worden, „damals ohne kritische Rückmeldungen“.

Klinik verteidigt den Aufruf

Auch der Geschäftsführer der Klinik, Sebastian Freytag, verteidigt den Aufruf, der erfolgte, „als wir Bedenken hatten, dass wir Patienten nicht mehr behandeln können“, wie er dem SÜDKURIER sagt. Dass ältere Menschen weniger erfolgreich behandelt werden können, kann er belegen: „Zwei Drittel unserer Covid-Patienten auf der Intensivstation sind über 60, die Hälfte über 70 Jahre alt. Bei den Verstorbenen sind 94 Prozent über 60, nur sechs Prozent jünger.“

Sebastian Freytag, Geschäftsführer des Klinikums Landkreis Tuttlingen.
Sebastian Freytag, Geschäftsführer des Klinikums Landkreis Tuttlingen. | Bild: Landratamt Tuttlingen

Der Gedanke des Schreibens sei gewesen, mit den Einrichtungen zu überlegen, „was wir tun können, damit die Ärzte von älteren Menschen, wenn sie krank werden, gute Entscheidungen treffen können“. Dazu gehöre zu dokumentieren, in welcher Verfassung der Patient vor seiner Erkrankung war, ob er Vorerkrankungen habe, generell noch fit gewesen sei oder schon länger bettlägerig.

Zusätzlich bat die Klinik darum, den Willen der Patienten festzuhalten. „Wenn ein älterer Mensch selbst entscheiden will, wie er behandelt werden will, muss er das jetzt tun“, macht Freytag klar. „Wenn ein Patient eine Behandlung gar nicht will, sollte sie auch nicht stattfinden.“

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„Das hat nichts mit Triage zu tun“, betont der Klinik-Chef. Freytag zeigt aber Verständnis, dass die Patientenverfügung missverstanden werden könne. Noch könne die Klinik aber alle Patienten behandeln und tue das auch. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt Patienten abgewiesen“, stellt er klar. Auch habe nie eine Triage stattgefunden. Es gehe ihm darum, sie zu verhindern, indem einer Überlastung der Klinik vorgebeugt wird, macht er im Gespräch deutlich.

„Wir müssen hier realistisch, offen und ehrlich sein und alle denkbaren Versorgungsformen, also auch in den Einrichtungen und durch die Dienste nutzen“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Landratsamts. „Es ist nicht zielführend, die Verantwortung allein auf das Gesundheitswesen abzuschieben und mit Grundrechten auf medizinische Versorgung zu argumentieren.“

Sozialministerium unterstützt Appell im Kern

Im baden-württembergischen Sozialministerium sieht man das etwas anders: „Sicherlich ist das mit dem Brief vor Ort etwas unglücklich gelaufen, weil er missverstanden werden kann.“ Ein Sprecher stellt klar, „dass selbstverständlich alle Menschen in Baden-Württemberg, wenn sie das wollen, eine intensivmedizinische Behandlung bekommen. Auch akute Notfälle werden weiter behandelt.“ Weitere Fälle dieser Art sind dem Ministerium aber nicht bekannt.

Dennoch befürwortet das Ministerium den Aufruf im Kern: „Den Appell, eine Patientenverfügung zu erstellen, unterstützen wir aber natürlich. Das sollte jede und jeder tun – unabhängig von der Corona-Pandemie.“