Berlin. Berlins Bäder-Betriebe stellen klar: Die Hausordnung erlaubt das Baden mit freiem Oberkörper für alle Besucherinnen und Besucher.

Das Baden "oben ohne" in Berlins öffentlichen Bädern ist nun offiziell erlaubt - für alle Besucherinnen und Besucher, auch Frauen, die ohne Bikini-Oberteil baden wollen. "Aufgrund einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde werden die Berliner Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden", heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Lesen Sie auch den Kommentar: „Oben ohne“ im Schwimmbad: Gleiches Recht für alle

Hintergrund ist die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung" vorschreibt. Die Besucherin des Schwimmbads war von Angestellten aufgefordert worden, ihre Brüste zu bedecken. Als sie es nicht tat, wurde sie des Bades verwiesen und wandte sich an die Ombudsstelle.

Der Fall erinnert an den „Busen-Zoff“ vom Plänterwald vom Juli 2021. Damals hatte eine Französin an der Plansche, einem Wasserspielplatz in Treptow-Köpenick, blank gezogen. Von anderen Besuchern herbeigerufene Sicherheitsleute und Polizisten hatten die Frau des Geländes verwiesen. Auch hier hatte die Ombudsstelle interveniert. Danach wurden die Besuchsregeln der Plansche überarbeitet und ein "diskriminierungsfreier Dresscode" eingeführt. „Alle Menschen müssen Badebekleidung tragen, die die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt“, heißt es darin. Weibliche Brüste zählen zu den sekundären Geschlechtsmerkmalen. Mehr zum Thema: Verweis wegen nackter Brüste - Kein Anspruch auf Schadenersatz

Oben ohne in Berlin: Bäderbetriebe geben unmissverständliche Anweisung

"Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein", erklären die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) nun in einer Pressemitteilung.

Die Haus- und Badeordnung der Berliner Bäder-Betriebe habe bereits seit vielen Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung gemacht, so eine Sprecherin. Allerdings sei das von den Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt worden.

Im Zweifel hätten die Kolleginnen und Kollegen in den Bädern gemäß der bislang gelebten Auslegung der Haus- und Badeordnung gehandelt, nach der „handelsübliche Badebekleidung“ für Frauen beziehungsweise für weiblich gelesene Personen in der Regel bedeutete, dass der Oberkörper bedeckt ist. Nun hätten die Bäderbetriebe durch eine interne Anweisung für die Zukunft klargestellt: "Das Schwimmen 'oben ohne' ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt." Auch interessant: Berlins next Bademeister: Bäderbetriebe casten Personal

Baden in Berlin: Ombudsstelle begrüßt die Regelung

Die Ombudsstelle begrüßte die Entscheidung der Bäderbetriebe, "weil sie gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär herstellt und weil auch sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben schafft", sagte die Leiterin der Ombudsstelle Doris Liebscher. Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.“

Die Ombudsstelle wurde im Herbst 2020 bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung eingerichtet. Sie hat zur Aufgabe, Diskriminierungsbeschwerden schnell, kostenfrei und außergerichtlich zu schlichten.

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