Drucksache - 1365/5  

 
 
Betreff: Spekulativen Leerstand in der Wilmersdorfer Straße 82/83 beenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2019 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.01.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
25.02.2020 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Wohnungen in der Wilmersdorfer Straße 82/83 Amtsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz durchzuführen.

Das Bezirksamt soll bei Vorliegen eines entsprechenden Verstoßes gegen das ZwVbG per Ersatzvornahme eine Anordnung zur Wiederherstellung der Eignung von Wohnzwecken durchsetzen.

Das Bezirksamt wird zudem damit beauftragt, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b ZwVbG zu prüfen und wenn nötig umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

 

Das Amtsverfahren wurde bereits im August 2019 wieder aufgenommen. Im

Ergebnis unterliegt das Gebäude nicht mehr den Bestimmungen des Zweckentfremdungsrechts.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann  Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 
 

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