Drucksache - 1365/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Wohnungen in der Wilmersdorfer Straße 82/83 Amtsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz durchzuführen. Das Bezirksamt soll bei Vorliegen eines entsprechenden Verstoßes gegen das ZwVbG per Ersatzvornahme eine Anordnung zur Wiederherstellung der Eignung von Wohnzwecken durchsetzen. Das Bezirksamt wird zudem damit beauftragt, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b ZwVbG zu prüfen und wenn nötig umzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Amtsverfahren wurde bereits im August 2019 wieder aufgenommen. Im Ergebnis unterliegt das Gebäude nicht mehr den Bestimmungen des Zweckentfremdungsrechts.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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