Kleine Anfrage - Schr. A. 672/V
1) Trifft es zu, dass die Haushaltsbefragungen zum sozialen Erhaltungsrecht derzeit nur in zwei Planungsräumen (Schloßstraße und Markelstraße) statt der vier definierten Planungsräume stattfindet? Ja, dies trifft zu.
2) Was sind die Gründe dafür? Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben für die gesamte Studie inklusive Haushaltebefragungen nicht ausgereicht und somit musste die Arbeit auf zwei Haushaltsjahre verteilt werden.
3) Wann erfolgt die Haushaltsbefragung in den beiden weiteren Planungsräumen (Mittelstraße und Feuerbachstraße)? Die Haushaltsbefragung in den beiden weiteren Planungsräumen wird im ersten Quartal 2022 erfolgen.
4) Wenn die Befragung zeitversetzt in zwei Etappen verläuft: Führt dies nicht zu einer Verzögerung des Prozesses und zu weiterem Zeitverlust? Nein, es führt nicht zu einer Verzögerung.
5) Der Beschluss zum Feinscreening erfolgte vor nun ziemlich genau einem Jahr (16.9.2020): Wie lange wird es noch dauern, bis die Mieter:innen in den definierten Planungsräumen endlich Gewissheit haben und der Milieuschutz greifen kann? Gewissheit wird für alle Beteiligten nach Auswertung sämtlich erhobener Daten, entsprechender fachgutachterlicher Expertise und der politischen Willensbildung eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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