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Infektionsschutzgesetz

Forscher warnen vor „neuer Notstands-Verfassung“

Symbolbild für die möglicherweise in vielen Teilen Deutschlands geltenden Ausgangsbeschränkungen.

Symbolbild für die möglicherweise in vielen Teilen Deutschlands geltenden Ausgangsbeschränkungen.

Marburg. Eine Wissenschaftler-Gruppe um Infektiologie-Professor Matthias Schrappe, ehemaliger Leiter des Marburger Universitäts-Klinikums, übt scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten „Notbremsengesetz“. Die Forscher bezeichnen dieses als „zentralisierte Willkür“ und sehen eine Unterwanderung des im Grundgesetz festgeschriebenen Föderalismus, warnen vor der Etablierung einer „neuen Notstands-Verfassung“ in Deutschland.

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Laut des Thesenpapiers, das der OP exklusiv vorliegt, sei die Neufassung des Infektions-, beziehungsweise Bevölkerungsschutzgesetzes verfassungsrechtlich und rechtspolitisch „hochproblematisch“, und das nicht nur wegen der Schwellenwert-Einheitlichkeit und des Maßnahmen-Automatismus. Vielmehr sei das Gesetz grundsätzlich der „Ausgangspunkt für einen auf Permanenz gestellten Lockdown“.

Denn: Durch die bereits laufende massive Ausweitung der Schnelltests würden mehr asymptomatische Infektionen gefunden. Diese seien früher nicht entdeckt worden, gingen daher nicht in die Meldungen positiver Testungen ein. Das jetzige zusätzliche Aufspüren asymptomatischer Infektionen führe dazu, dass die Zahl der positiven Testungen pro 100 000 Einwohner „deutlich ansteigen wird, ohne dass es zu einer realen Veränderung des Infektionsgeschehens gekommen ist“. Auf der einen Seite gebe es wegen der steigenden Zahl geimpfter Risikogruppen immer weniger schwere Verläufe, doch auf der anderen Seite sorge die Testausweitung außerhalb der vulnerablen Gruppe für eine gleichbleibende Zahl positiver Tests. Heißt laut Schrappe und Co. in der Folge: Staatliche Interventionen – von Schul- und Kitaschließungen bis Ausgangssperren – seien über die Corona-Testungen steuerbar.

Inzidenz als Steuerungswert untauglich,Maßnahmen unverhältnismäßig

Dabei seien die bevorstehenden Grundrechtseingriffe schon an sich „unverhältnismäßig“, würden an einen „politisch willkürlich gesetzten und zudem unsicheren Schwellenwert“ gekoppelt – der Inzidenzwert als solcher sei dabei „als Steuerungswert untauglich und unsicher“. Schrappe erklärt auf OP-Anfrage den Grund: Die Inzidenz sei „nicht mehr als eine unzuverlässige Melderate. Wenn man viel testet, sind die Zahlen hoch, testet man wenig, sind sie niedrig.“ Für sich genommen hätten weder die Inzidenz, noch andere Einzeldaten Aussagekraft. Er fordert daher neben Kohortenstudien einen ganz neuen Indexwert, der mehrere Faktoren einbezieht: darunter Testhäufigkeit, Positivitätsrate und die Entwicklung von Krankenhaus-Aufnahmen, speziell der schweren Erkrankungen.

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Professor Matthias Schrappe, Infektiologe, war von 2002 bis 2005 Vorstandsvorsitzender des Marburger Universitäts-Klinikums

Professor Matthias Schrappe, Infektiologe, war von 2002 bis 2005 Vorstandsvorsitzender des Marburger Universitäts-Klnikums

Von Bewegungs- und Berufsfreiheit über Freizügigkeit bis zur Unverletzbarkeit der Wohnung: Verfassungsrechtlich sei es geboten, bei jeder die Grundrechte betreffenden Einzelmaßnahme die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit und Erforderlichkeit zu beachten, zu belegen – was im Notbremsengesetz ausbleibe. Vielmehr würden rechtlich unzulässig „völlig unterschiedliche Eingriffe über einen Kamm geschoren“.

Impfstoffbeschaffung als warnendes Beispiel: „Zentrale Pandemie-Bekämpfung nicht überlegen“

Der sich abzeichnende „Bruch mit der Eigenständigkeit der Bundesländer“, das offenkundige Interesse der Ministerpräsidenten an einer „Verschiebung der Verantwortung“ und dem „Verzicht auf Kompetenzen“ wirke weit in die grundsätzlichen Länder-Zuständigkeiten hinein – etwa den Bildungs- und Schulbereich. Abgesehen von der damit verbundenen „Schwächung des Föderalismus“ gebe es im Ländervergleich „keinerlei Hinweise darauf, dass zentralisierte Pandemiebekämpfungsstrategien gegenüber dezentralen systematisch im Vorteil wären“, schreiben die Wissenschaftler. Vielmehr zeige gerade die zentral geregelte Impfstoffbeschaffung „das Versagen von Bund und EU“.

Zeitgleich zu den Auswirkungen auf die föderalistische Staatsstruktur insgesamt, werde mit dem Gesetz „jeglicher Ansatz differenzierter Maßnahmen der Pandemiebekämpfung ausgeschlossen.“ Die Wissenschaftler erkennen in der „Betonung der Kontaktbeschränkungen“ das faktische Verfolgen einer No-Covid-Strategie, die gezielt „differenzierte Positionen ausschließt“ – und das, obwohl angesichts der offenen wissenschaftlichen Diskussion „gesetzgeberische Zurückhaltung“ geboten sei.

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Kritik: Gesetzgeber will Justiz die Kontrolle erschweren

Der Marburger Rechtswissenschafts-Professor Hans-Detlef Horn sieht das im OP-Interview ähnlich: „Das Risiko einer Klage ist durchaus gegeben. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz angegriffen wird. Die Pauschalregelungen für Ausgangssperren oder die Restriktionen für das Zusammentreffen von Menschen könnten überzogen oder unverhältnismäßig sein.“

Ein Problem, das er wie auch die Forscher um Schrappe sehen: Bisher konnten Bürger vor Verwaltungsgerichten in den Ländern klagen, doch das ginge nun nicht mehr. Alleine das Bundesverfassungsgericht wäre zuständig, also könnten nur etwa Oppositionsparteien eine Normenkontrollklage anstrengen, oder Einzelbürger müssten nachweisen, dass sie oder er persönlich durch das Gesetz betroffen ist.

Die Kritik der Schrappe-Gruppe, die auch einen Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip erkennt: Das Bundesgesetz „entzieht einen großen Teil der zehn automatisierten Maßnahmen einer justiziellen Kontrolle“ und mache so „eine geronnene Pandemiepolitik justizfest“.

Gruppe renommierter Wissenschaftler

Zu dem Experten-Bündnis um Professor Matthias Schrappe, der 2005 als Marburger Uni-Klinikums-Leiter aufhörte, gehören viele renommierte deutsche Forscher. Darunter sind Professor Klaus Stöhr, Professor Klaus Püschel, Professor Gerd Antes und Virologie-Professor Jonas Schmidt-Chanasit. Zu der Autorengruppe des aktuellen Thesenpapiers, der „ad hoc Stellungnahme“, zählen zahlreiche weitere Gesundheits- und Gesellschafts- sowie Rechts-Experten, etwa die Professoren Gerd Glaeske, Philipp Manow und Dieter Hardt aus Bremen.

OP

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