Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

LKA NRW warnt vor falschen Polizeibeamten
Falsche Polizeibeamte, Unseriöse Handwerkerangebote oder Zahlungskartenbetrug
Die Maschen der Betrüger sind oft leicht durchschaubar. So entgehen Sie den Fallen der Betrüger.
LKA NRW
Abo-Falle

Zum 01. Januar 2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die arglosen Verbraucher erhalten einen professionell gestalteten Vertrag, angeblich mit Informationen zu diesem Gesetz.
Der Brief der Organisation Deutscher Pflegekreis e.V. erweckt den Eindruck eines förmlichen Schreibens einer Pflegekasse oder Behörde. Den Verbrauchern wird das Angebot unterbreitet, ihn im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung künftiger Pflegegrade zu unterstützen.
Letztendlich unterschreiben die Verbraucher jedoch einen Vertrag über die regelmäßige Zustellung von Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Die Verbraucher erklären sich zudem bereit, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden.

Die Polizei rät:

  • Unterschreiben Sie den Vertrag nicht, wenn Sie die Leistungen und die zukünftige Werbung nicht wünschen
  • Wenn Sie schon einen Vertrag unterschrieben haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen:

 

Anlagebetrug

Mit dem Thema Geldanlage sind viele Verbraucher häufig überfordert. Betrüger nutzen die Unsicherheit und das Unwissen der Menschen aus und bringen sie im Extremfall um ihr Erspartes.

Arzneimittelfälschungen

Bei Arzneimitteln, die im Internet oder im Ausland besonders günstig angeboten werden, ist besondere Vorsicht geboten. Oft handelt es sich bei den Medikamenten um Fälschungen, deren Wirkstoff sogar gesundheitsschädlich sein kann.

Die Polizei rät:

  • Kaufen Sie Medikamente nicht auf Websites, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept anbieten.
  • Seien Sie vorsichtig bei Online-Rezepterstellungen. Das ist nicht zulässig. Um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen zu können, müssen Sie das von Ihrem Arzt   ausgestellte Rezept im Original der Versandapotheke zusenden.
  • Hände weg von Arzneimitteln, die nicht original verpackt sind.

Weitere Informationen zum Thema Arzneimittel finden Sie auf der Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter: www.polizei-beratung.de (Seite: Themen und Tipps / Betrug / Arzneimittel)

Zusätzlich hat die Verbraucherstelle NRW (VZ NRW) auf ihrer Internetseite www.vz-nrw.de eine Checkliste „Die passende Apotheke finden“ eingestellt. Geben Sie auf der Internetseite der VZ NRW den Suchbegriff „Arzneimittel“ ein.)

 

Falsche Polizeibeamte

Die Bürgerinnen und Bürger werden von angeblichen Polizeibeamten angerufen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen Geschichten über angebliche Straftaten erzählen und Sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. In manchen Fällen erscheint im Telefondisplay sogar die Nummer 110.

Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Notrufnummer 110 im Telefondisplay.

Die Polizei gibt Ihnen Tipps, wie sie sich im Falle eines solchen oder ähnlichen Anrufes verhalten sollen:

 

  • Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Geldinstituten.
  • Falls Sie unter der Rufnummer 110 mit einer Vorwahlnummer angerufen werden, legen Sie auf und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie den Sachverhalt der Polizei
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Weitere Informationen und Tipps

Falschgeld

Wie erkenne ich falsche Euronoten?


Bei aufmerksamer Prüfung der Sicherheitsmerkmale ist ein Erkennen von Banknotenfälschungen zumeist auch ohne technische Hilfsmittel möglich.

Prüfen Sie immer die Sicherheitsmerkmale. Es dauert nur ein paar Sekunden:

  • Fühlen Sie die Oberfläche - besondere Drucktechniken verleihen den Banknoten ihre einzige Struktur.
  • Sehen Sie sich eine Banknote an und halten Sie sie gegen das Licht: Das Wasserzeichen, der    Sicherheitsfaden und die unvollständige Zahl werden sichtbar. Alle drei Merkmale sind bei echten Banknoten auf der Vorder- und Rückseite zu sehen.
  • Kippen Sie die Banknote: Auf der Vorderseite der Banknoten erscheinen im Hologramm je nach Betrachtungswinkel wechselnde Motive. Auf der Rückseite wird der Glanzstreifen (bei 5-€-, 10-€- und 20-€- Banknoten) bzw. die Zahl mit Farbwechsel (bei 50-€-, 100-€-, 200-€- und 500-€- Banknoten) sichtbar.

Zusätzliche Hilfsmittel:

  • Benutzen Sie eine UV-Lampe
  • Benutzen Sie eine Lupe

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Die Deutsche Bundesbank (Link setzen zu: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bargeld/Falschgeld/falschgeld.html) stellt ein umfangreiches Informationsangebot mit Tipps zur Falschgelderkennung im Internet zur Verfügung. Dort können auch kostenlos Informationsmaterialien (Broschüren und Poster) und ein interaktives Lernprogramm „Falschgeld erkennen“ bestellt werden.

 

 

Kanalhaie

Was sind „Kanalhaie“?

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 17.10.2013 die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.). Darin sind die Prüfpflichten für privaten Abwasserleitungen konkretisiert. Informationsdefizite der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema nutzen unseriöse Kanalfirmen aus, um mit Tricks und irreführenden Aussagen Verträge an Land zu ziehen.

Diese unseriösen Firmen werden im Volksmund „Kanalhaie“ genannt.

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Broschüre  "Alles klar mit der Abwasserleitung" mit allen notwendigen Information rund um die Kanaldichtheitsprüfung für Grundstückseigentümer erstellt.

 

Die Tricks der Täter sind mannigfaltig.

„Kanalhaie“ stehen meist unangemeldet vor der Haustür oder rufen überraschend an. Seriöse Firmen machen hingegen für gewöhnlich vorher einen Besuchstermin mit Ihnen aus und rufen Sie nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis an.
„Kanalhaie“ locken mit Schnäppchenpreisen! Eine Kamerauntersuchung der Abwasserleitungen kostet dann z. B. 79,- €. Eine zu diesen Tiefpreisen angebotene Prüfung wird zumeist nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und daher von den Behörden nicht anerkannt werden. Realistische Kosten für die vorgeschriebene Zustands- und Funktionsprüfung liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.
 
„Kanalhaie“ spielen Ihnen möglicherweise ein falsches Video als Ergebnis der Kamera-Untersuchung vor, das gar nicht Ihre Abwasserleitungen zeigt und verweisen dabei auf massive Schäden. Regulär sollten in Ihrem Video sowohl die Adresse Ihres Grundstücks als auch die vom Sachkundigen erkannten Schäden in Textform eingeblendet werden. Diese Daten werden vom Sachkundigen live während der Videoaufnahme in die Software eingetragen.

Dies sind nur einige paar wenige Bespiele, wie „Kanalhaie“ versuchen, an Ihr Geld zu gelangen. Weitere Informationen finden Sie in dem gemeinsamen Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW und des Landeskriminalamtes NRW  "Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung"

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einem sogenannten „Kanalhai“ zum Opfer gefallen sind?

Haben Sie keine Scheu: Schildern Sie den Sachverhalt Ihrer Polizei unter der Rufnummer 110 und erstatten Sie wenn nötig eine Anzeige. Die Polizeibeamten können beurteilen, ob es sich ggf. um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (z. B. Betrug, Nötigung, Wucher etc.) handelt und helfen Ihnen gerne weiter.

Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)

Seit August 2009 gilt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Trotzdem versuchen nach wie vor zahlreiche unseriöse Firmen Menschen durch unerwünschte Anrufe abzuzocken
Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten. Zunehmend agieren zwielichtige Firmen unter falschem Namen. Sie geben sich z. B. als "Verbraucherzentrale" aus und versuchen den guten Ruf seriöser Institutionen für Ihre Betrugsmaschen zu nutzen.

Die Polizei rät:

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit   diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt   haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.

Weitere Informationen zum Thema „Unerlaubte Werbeanrufe“ finden Sie auf der Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes   unter: www.polizei-beratung.de (Seite: Themen und Tipps / Betrug / „Unerlaubte Werbeanrufe“).

 

Unseriöse Handwerks-Notdienste

Unter den Handwerker-Notdiensten, z. B. Schlüsseldiensten, gibt es einige schwarze Schafe, welche Notsituationen ihrer Kunden gezielt ausnutzen. Die Vorgehensweisen sind vielfältig. Nicht selten beschäftigen sich Gerichte mit dem Thema. Anzeigen von Opfern oder Institutionen, wie der IHK oder der Wettbewerbszentrale sind erfolgversprechend und auch die Verbraucherzentrale (VZ NRW) mahnt regelmäßig ab.

Fühlen Sie sich durch den anwesenden Notdienst eingeschüchtert, betrogen oder bedroht? Dann zögern Sie nicht: Rufen Sie die Polizei unter der 110!

Haben Sie den Verdacht, einem unseriösen Notdienst zum „Opfer“ gefallen zu sein? Dann scheuen Sie sich nicht, Ihre örtliche Polizei darüber zu informieren. Schildern Sie den Sachverhalt und erstatten Sie wenn nötig eine Anzeige. Die Polizeibeamten helfen Ihnen gerne weiter und können beurteilen, ob es sich um eine Straftat handeln könnte.

Die Verbraucherzentrale hat Hinweise erarbeitet im Umgang mit Schlüsseldiensten. Zudem hat sie ermittelt, was eine Türöffnung in den einzelnen Bundesländern kosten darf.

Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale folgende Hinweise für Kunden von Schlüsseldiensten erstellt:

  1. Vergleichen Sie die Preise.
  2. Vereinbaren Sie einen Festpreis.
  3. Schildern Sie dem Schlüsseldienst genau was passiert ist.
  4. Definieren Sie was genau gemacht werden soll.
  5. Achten Sie auf Zuschläge.
  6. Zahlen Sie nur was Sie vereinbart haben.
  7. Lassen Sie sich nicht nötigen.
Zahlungskartenbetrug

Der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Kreditkarten und Debitkarten mittels PIN-Eingabe oder elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) ist heute eine selbstverständliche Bezahlmöglichkeit. Den weit verbreiteten Einsatz des "Plastikgeldes" machen sich viele Täter zu Eigen. In der Regel gelangen die Täter durch Diebstahl (Taschendiebstahl in Bussen und Bahnen, Märkten, Cafes, Büros, Krankenhäuser) oder durch Einbruch (in Fahrzeuge, Büros, Wohnungen) in den Besitz der Zahlungskarte bzw. der Daten der Zahlungskarte. Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN am Geldausgabeautomat oder beim Bezahlen im Geschäft in deren Besitz kommen. Sollte eine Zahlungskarte entwendet oder anderweitig abhanden gekommen sein, gilt es schnellst möglichst zu handeln.

Lassen Sie die Karte sofort sperren:

Die Zentrale Sperrnotrufnummer: 116 116 kann auch aus dem Ausland gewählt werden. Hierfür wird zusätzlich die Landesvorwahl (meist) 0049 benötigt (für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen ist der Sperr-Notruf 116 116 auch über einen textbasierten Dialog per Fax erreichbar).  Aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0) 30 / 40 50 40 50 zu erreichen.

Tipps zum Schutz gegen den Zahlkartenbetrug gibt das Faltblatt „Vorsicht Kartentricks des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Das Faltblatt finden Sie auf der Internetseite des ProPK unter: www.polizei-beratung.de (Seite: Themen und Tipps / Betrug / EC-und Kreditkartenbetrug).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110