Schafe weiden auf artenreichen Magerrassen und werden vielerorts zur Landschaftspflege eingesetzt.

Landschaftspflege

Die Landschaftspflege umfasst alle Arbeiten und Maßnahmen um die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaften in Baden-Württembergs zu erhalten. Beispielsweise dient die Mahd von Wiesen, die Beweidung von Magerasen oder der Schnitt von Gehölzen dem Biotop- und Artenschutz und bietet heimischen Tieren und Pflanzen Lebensräume. Die Landschaftspflege ist ein Beitrag um die biologische Vielfalt unserer Landschaft in Baden-Württemberg nachhaltig zu sichern.
In Baden-Württemberg werden die verschiedenen Maßnahmen der Landschaftspflege im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Die Finanzmittel der LPR werden als einmalige Aufträge, mehrjährige Verträge oder auch auf Antrag von Antragstellern eingesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 56
Ingo Depner
0711 904-15620
ingo.depner@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 56
Dr. Silke Schweitzer
0721 926-6250
silke.schweitzer@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 56
Friedrich Kretzschmar
0761 208-4128
friedrich.kretzschmar@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 56
Judith Engelke
07071 757-5490
judith.engelke@rpt.bwl.de

Die Aufgaben der Regierungspräsidien

In den Regierungspräsidien setzen Fachleute gemeinsam mit den Akteuren vor Ort verschiedenste Maßnahmen der Landschaftspflege um:

  • Wir planen und beauftragen Maßnahmen der Landschaftspflege in Naturschutzgebieten, Natura2000-Gebieten und im Rahmen des Artenschutzprogrammes Baden-Württemberg. Grundlage für die Aufträge, Verträge oder Anträge ist die Landschaftspflegerichtlinie. Wir arbeiten eng mit Landbewirtschaftern, Kommunen und Vereinen vor Ort zusammen und vergeben die Aufträge an lokale Auftragnehmer.
  • Wir unterstützen die Naturschutzbehörde an den Landratsämtern und die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) der Landkreise bei der Umsetzung der Landschaftspflege.
  • Wir sind Mitglied im Vorstand der Landschaftserhaltungsverbände der Landkreise und beraten beim Konzept und der Zielsetzung.
  • Wir erwerben naturschutzwichtige Grundstücke als Eigentum des Landes. Bei der Bewirtschaftung und Pflege dieser landeseigenen Flächen stehen die Ziele des Natur- und Artenschutzes im Vordergrund.
Traktor bei der Feldarbeit

Landschaftspflegerichtlinie

Die Landschaftspflegerichtlinie regelt die Verteilung der Finanzmittel, die landesweit für die Landschaftspflege zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzmittel können für mehrjährige Verträge oder einmalige Aufträge mit Landwirten eingesetzt werden. Kommunen, Vereine und Privatpersonen können Anträge stellen um Finanzmittel aus der LPR zu erhalten.
Broschüre Landschaftspflegerichtlinie
Landschaftspflege als Instrument des Naturschutzes
Landschaftspflegerichtlinie als Fördermittel
Pestizidverbot in Naturschutzgebieten ab 01.01.2022

Auf den steilen Hängen ist viel Handarbeit notwendig. Mit Heurechen und Heugabeln wird von fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Schnittgut geschwadet und abgeräumt.

Landschaftspflegetrupp

In der Landschaftspflege werden Entbuschungen, Mahd, Beweidung oder Ansaaten mit gebietsheimischem Saatgut durchgeführt. Wo in besonders schwierigem Gelände Arbeiten von Hand durchgeführt werden müssen oder im Rahmen des Artenschutzprogramms kleinräumige, punktuelle Maßnahmen notwendig sind, werden die Arbeiten durch die Landschaftspflegetrupps der Regierungspräsidien erledigt. Die Landschaftspflegetrupps übernehmen Arbeiten für die besonderen Kenntnisse der Tier- und Pflanzenarten und der Schutzgebiete notwendig sind.

Landschaftspflegetrupps und Stellenangebote im Bundesfreiwilligendienst und für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr

Landschaftserhaltungsverbände

Die Landschaftserhaltungsverbände setzten Maßnahmen der Landschaftspflege in den Landkreisen um. Sie sind gemeinnützige Vereine der Landreise. Landkreis und Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft arbeiten eng zusammen. Die Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium ist gemeinsam mit der Landwirtschaftsbehörde Teil des Vorstandes.

Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg

Stiftung Naturschutzfonds

Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt Projekte, die dem Naturschutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen. Jährlich können Anträge eingereicht werden um Finanzmittel der Stiftung Naturschutzfonds für Projekte zu erhalten.

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