Stadt Kassel geht weiter gegen Demokratie-Großdemo vor – Veranstalter warnt vor politisch motivierter Eskalation

40 Länder, 100 Städte – auch Kassel soll dabei sein, wenn es bei einer globalen Demo gegen die Corona-Maßnahmen heißt: „Wir werden alle da sein“. Doch die Stadtregierung will dies gerichtlich verhindern.
Titelbild
Anti-Maßnahmen-Demo (Symbolbild).Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Von 19. März 2021

Die Stadt Kassel versucht weiterhin, gegen eine am Samstag, 20. März, geplante Corona-Großdemonstration „für Frieden, Freiheit und Demokratie“ als Teil einer globalen Demonstrationsserie in mehr als 40 Ländern und 100 Städten vorzugehen.

Das Verwaltungsgericht Kassel kippte zunächst ein Verbot der Stadt aufgrund eines Eilantrags der Veranstalter, der Initiative „Freie Bürger Kassel“. Nun geht die Stadt in die nächste gerichtliche Instanz. Sie legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. Eine Entscheidung ist noch ausstehend. Tausende Demonstranten sind vermutlich bereits auf dem Weg.

Der Stadt Kassel wird vorgeworfen, nicht nur gerichtlich gegen die Veranstaltung vorzugehen, sondern auch vor anderen Druckmitteln nicht zurückzuscheuen. Demnach drohten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hotelbetreibern und der lokalen DEHOGA-Geschäftsstelle (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.) mit Schließungen, falls Demonstrationsgäste aufgenommen würden. Dies ging aus einer Mitteilung über einen Telegram-Kanal der Veranstalter am Donnerstagnachmittag, 18. März, hervor.

Eine Nachfrage der Epoch Times bei der DEHOGA Hessen, Geschäftsstelle Kassel, blieb erfolglos. Die zuständige Geschäftsführerin Anna Homm sei erst am Montag wieder erreichbar, heißt es in einer Antwort.

Eine Anfrage an Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) und Ordnungsamtschef Ulrich Krebs, ob Mitarbeiter des Ordnungsamtes instruiert worden seien, diesbezüglich Hotels und die DEHOGA zu kontaktieren – und das entgegen der rechtlichen Stellung der Veranstaltung nach dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 17. März – blieb bislang ebenfalls unbeantwortet.

Veranstalter drohen der Stadt mit rechtlichen Schritten

Die Veranstalter forderten die sofortige Einstellung dieser Aktivitäten und drohten dem Ordnungsamt rechtliche Schritte an. Übernachtungen zum Zwecke einer Versammlung stellten keinen touristischen Zweck dar und seien dann erlaubt, wenn die Anreise aus größerer Entfernung erfolge, die Übernachtung also notwendig sei, argumentierte der Veranstalter. Das verstoße nicht gegen die Corona-Verordnung des Landes Hessen.

Hinzu käme, dass viele Übernachtungsgäste aus beruflichen Gründen vor Ort seien, wie Journalisten, Anwälte oder Mitarbeiter der technischen Organisation der Veranstaltung. Für diese Personen gebe es ohnehin keine Einschränkung bei Übernachtungen.

In der jüngsten Pressemitteilung verurteilen die Veranstalter zudem die aktuellen Bemühungen der Stadt Kassel, „die außerparlamentarische Demokratiebewegung daran zu hindern, das Versammlungsrecht nach Artikel 8 GG ausüben zu können“.

Dies sei verfassungswidrig, was auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Kassel vom 17. März bestätige: „Die Antragsgegnerin verkennt bei der Anwendung des § 15 VersG die sich aus Art. 8 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit, die für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist.“

Veranstalter warnt vor politisch motivierte Eskalation

Die Veranstalter kündigten an, friedlich aber bestimmt zu bleiben. Von ihnen gehe keine Gewalt aus und man distanziere sich auch von solcher, da diese mit der demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Von der Stadt Kassel forderten die Veranstalter jedoch, sich an die Gebote der Rechtsstaatlichkeit zu halten.

Es ist ausdrücklich davor zu warnen, dass eine potenziell politisch motivierte Eskalation dazu dienen soll, das Versammlungsrecht weiter einzuschränken.“

Die Veranstalter betonten ausdrücklich ihr Vertrauen in die Kasseler Polizei, mit der es bisher eine vorbildliche Zusammenarbeit gegeben habe.

Angesichts der aktuellen Entwicklung um die derzeit genehmigte Kundgebung kündigten die Veranstalter weiter an:

Die internationale und friedliche Demokratiebewegung wird für Deutschland am 20.03.2021 in Kassel vertreten.

Wir legen Wert auf einen internationalen Zusammenschluss von friedlichen Menschen, die sich mit unseren Ansichten identifizieren können und gemeinsam für humanitäre Werte einstehen. Grundrechte sind unveräußerlich und nicht verhandelbar!

Jedem, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, werden wir uns friedlich aber mit Nachdruck in den Weg stellen.“



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