Presse-Erklärung des Landeselternbeirats, der ARGE Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe sowie des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zur Nutzung von Cloud-basierter Software in den Schulen des Landes

28. September 2020

Der Lan­desel­tern­beirat Baden-Würt­tem­berg, die Arbeits­ge­mein­schaften Gym­nasialer Eltern­vertreter in den Regierungs­bezirken Stuttgart, Tübin­gen, Freiburg und Karl­sruhe (ARGEn) sowie der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg haben sich gemein­sam für die möglichst schnelle und ein­heitliche Ein­rich­tung ein­er Cloud-basierten dig­i­tal­en Lern­plat­tform an allen Schulen des Lan­des aus­ge­sprochen.

Eltern­vertreter und Ver­band sind sich darin einig, dass diese dig­i­tale Lern­plat­tform der europäis­chen Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) entsprechen muss. Dies muss für jede Soft­ware-Kom­po­nente uneingeschränkt sichergestellt sein. Soft­ware-Anwen­dun­gen und dig­i­tale Lern­plat­tfor­men kön­nen für Unter­richt­szwecke nur ver­wen­det wer­den, wenn Daten­schutz und Schutz der Per­sön­lichkeit­srechte gewährleis­tet sind. Über die erhobe­nen Dat­en muss der Staat absolute Sou­veränität ausüben und gewährleis­ten, dass per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nach Ende der Schulzeit gelöscht wer­den, die Löschung doku­men­tiert und auf Nach­frage durch das Kul­tus­min­is­teri­um oder in dessen Auf­trag bestätigt wird. Eine andere als die schulis­che Ver­wen­dung von Dat­en muss auf der Grund­lage des europäis­chen Rechts- und Daten­schutzes aus­geschlossen sein.

Diese Grund­vo­raus­set­zun­gen für die Ein­führung ein­er dig­i­tal­en Lern­plat­tform schließen aus, dass Soft­ware-Anbi­eter akzep­tiert wer­den, die auf­grund ihrer Pro­duk­t­poli­tik oder auch der Recht­slage im Land ihres Fir­men­sitzes die Stan­dards der DSGVO nur eingeschränkt oder nur zeitlich begren­zt garantieren kön­nen.

Deshalb müssen die Serv­er für eine dig­i­tale Lern­plat­tform aller Schulen zwin­gend inner­halb der EU ste­hen. Ein Daten­abfluss außer­halb der schulis­chen Zwecke muss unmöglich sein. Ver­wen­det wer­den sollte auss­chließlich Open-Source-Soft­ware mit offen gelegten Quell­codes und offe­nen Dateifor­mat­en jed­er Kom­po­nente, so dass auch bei ein­er Soft­ware-Umori­en­tierung die Weit­er­ver­wen­dung der bish­eri­gen Anwen­dun­gen und Doku­mente gesichert ist. Kein Soft­ware-Anbi­eter darf durch die Inkom­pat­i­bil­ität sein­er pro­pri­etären Soft­ware und Dateifor­mate mit freien Soft­ware­pro­duk­ten und ‑For­mat­en eine dom­i­nante Macht haben, die eine schulisch genutzte Lern­plat­tform abhängig vom Soft­ware-Anbi­eter macht.

Daraus ergibt sich zwangsläu­fig die Forderung, im Bil­dungs­bere­ich vornehm­lich auf Open-Source-Soft­ware zu set­zen, die auf schulischen/staatlichen Servern DSG­VO-kon­form betrieben wer­den kann.

Eltern­vertreter und der Ver­band der gym­nasialen Lehrkräfte PhV BW sind sich darin einig, dass die Medi­en­bil­dung auss­chließlich die Fähigkeit ver­mit­teln muss, sich die Nutzung beliebiger dig­i­taler Anwen­dun­gen zu erar­beit­en. Diese Kom­pe­ten­zver­mit­tlung darf nicht dazu führen, dass die Schüler*innen mehr oder weniger nur in der Nutzung von Pro­duk­ten einzel­ner kom­merzieller Anbi­eter oder Mark­t­führer geschult wer­den. Es muss vielmehr darum gehen, auch alter­na­tive, freie Soft­ware­pro­duk­te zu nutzen. Bei ein­er gelun­genen Medi­enerziehung kön­nen die Schüler*innen später selb­st entschei­den, welche Soft­ware die richtige für sie ist.

Eltern­vertreter und Ver­band sind sich darin einig, dass ein Land wie Baden-Würt­tem­berg oder auch die Bun­desre­pub­lik als Ganzes die Infra­struk­tur für zukun­fts­fähige, dauer­haft ver­füg­bare sys­tem­rel­e­vante Net­zw­erk, Soft­ware- und Cloud-Lösun­gen schaf­fen muss. Diese Infra­struk­tur in Behör­den oder im Bil­dungswe­sen darf aber keines­falls die dig­i­tale Sou­veränität des Staates durch dom­i­nante Anbi­eter oder die Abschalt­möglichkeit von Cloud-Pro­duk­ten infrage stellen.

Schule unter Coro­na-Bedin­gun­gen hat gezeigt, wie rück­ständig die Schulen des Lan­des in der Dig­i­tal­isierung sind.

Es beste­ht bei Eltern­vertretern und Ver­band Einigkeit in der Mei­n­ung, dass diese Rück­ständigkeit nicht durch die Anschaf­fung auch noch so viel­er Hard­ware-Kom­po­nen­ten aufzu­holen ist. Die aus den Lehren der Pan­demie-Zeit gezo­ge­nen Forderun­gen sind:

  • flächen­deck­ender Auf­bau schneller Net­ze,
  • pro­fes­sionelle Instal­la­tion, Admin­is­tra­tion und Wartung schulis­ch­er IT-Infra­struk­tur durch externe Fir­men bzw Fach­leute,
  • Schu­lung aller Lehrkräfte in dig­i­tal­en Unter­richtsmeth­o­d­en,
  • Imple­men­tierung von Meth­o­d­en und Inhal­ten des Online-Unter­richts schon in den Stu­di­engän­gen der kün­fti­gen Lehrer*innen,
  • grundle­gende Eini­gung auf Stan­dards des Fer­nun­ter­richts und Verzah­nung von Online- und Präsen­zun­ter­richt und schließlich
  • die Ein­rich­tung ein­er Cloud-gestützten dig­i­tal­en Lern­plat­tform, mit deren Hil­fe ein zeit­gemäßer, online-unter­stützter Unter­richt von entsprechend vor­bere­it­eten Lehrkräften durchge­führt wer­den kann.

Michael Mit­tel­staedt, Vor­sitzen­der Lan­desel­tern­beirats BW und ARGE Freiburg

Michael Mat­tig-Ger­lach, Vor­sitzen­der der ARGE Stuttgart, Mit­glied des LEB

Stephan Ertle, Vor­sitzen­der der ARGE Tübin­gen und Ini­tia­tive „Eltern für Eltern­rechte“

Yvonne Bless­ing Vor­sitzende der ARGE Karl­sruhe

Cord San­tel­mann für den Lan­desvor­stand des Philolo­gen­ver­ban­des BW

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Infor­ma­tion für die Redak­tio­nen: Das Posi­tion­spa­pi­er des PhV BW-Lan­desvor­stands zu MS 365 bzw. Cloud-basiert­er Soft­ware in der Schule vom 11. Sep­tem­ber 2020 find­en Sie hier.

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