Drucksache - 1779/V  

 
 
Betreff: Verdrängung stoppen! Milieuschutz für Steglitz-Zehlendorf I
Status:öffentlichAktenzeichen:1141/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD- und LinksfraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Buchta Macmillan Semler
2. Bader Krause Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
10.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
12.05.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
09.06.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
03.09.2020 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHA vom 03.09.2020
Beschluss vom 16.09.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Planungsräume, in denen laut aktuellem Grobscreening (Vorlage TOPOS/Dezember 2019) der höchste Aufwertungs- und Verdrängungsdruck konstatiert wird (sogenannte Verdachtsgebiete/Z-Werte >8), vertiefende Untersuchungen (Feinscreenings) bei einem Stadtplanungsbüro in Auftrag zu geben. Dies umfasst folgende Planungsräume:

 

  • Planungsraum Schloßstraße
  • Planungsraum Markelstraße
  • Planungsraum Mittelstraße
  • Planungsraum Feuerbachstraße
  • Planungsraum Südende

 

Hierbei soll detailliert geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (eines Milieuschutzgebietes) gegeben sind.

 

Begründung:

 

Aus dem Grobscreening geht eindeutig hervor, dass im Steglitzer Zentrum in allen untersuchten Planungsräumen ein starker Verdrängungsdruck besteht. Um sozialen Erhaltungssatzungen erlassen zu können, muss zuvor ein Feinscreening erfolgen. Das Büro TOPOS führt aus, dass der geplante Mietendeckel keine Auswirkungen auf die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat und daher zur Verhinderung weiterer Verdrängung, Milieuschutzsatzungen zu erlassen sind.

 

 

Der Antrag wurde am 09.06.2020 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 03.09.2020 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2020 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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