Drucksache - 1780/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Planungsräume, in denen laut aktuellem Grobscreening mehrere Auffälligkeiten und Verdrängung konstatiert wird (sogenannte aktive Beobachtungsgebiete) einen jährlichen Monitoringbericht durch ein Planungsbüro erstellen zu lassen, um ggf. rechtzeitig mit einem Feinscreening auf sich verschärfende Verdrängungsprozesse reagieren zu können.
Dies betrifft folgende Planungsräume:
Begründung:
Um sich verschärfende Verdrängung rechtzeitig erkennen zu können, sollen die beiden genannten Planungsräume mit mehreren Auffälligkeiten in jährlichem Rhythmus grob untersucht werden. Die Datengrundlage ermöglicht es dem Bezirksamt ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Der Antrag wurde am 09.06.2020 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.09.2020 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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