Betreff
ISEK-Maßnahme 20: Energetische Sanierung alter Rathausteil – Beantragung von weiteren Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“
Vorlage
0436/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die energetische Sanierung des alten Rathausteils einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude“ zu erarbeiten und einzureichen.

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Die energetische Sanierung des alten Rathausteils ist Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Zur Umsetzung der Maßnahme ist am 16.09.2022 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht worden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 250.500 EUR, von denen ca. 155.190 EUR über die Städtebauförderung gefördert werden. Der Förderbescheid zu dieser Maßnahme steht noch aus.

 

Mit dem Förderprogramm des Bundes (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) besteht die Möglichkeit, eine weitere Förderung in Höhe von 15% in Anspruch zu nehmen, die mit den Fördermitteln der Städtebauförderung kumuliert werden können.

 

Im Hinblick auf die geplanten energetischen Maßnahmen am alten Rathausteil, bietet die Bundesförderung eine weitere Möglichkeit, die Investitionskosten zu refinanzieren.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die energetische Sanierung des alten Rathausteils eine weitere Förderung über das Bundesförderprogramm in Anspruch zu nehmen.