Neuaufstellung des gemeinsamen Betroffenenbeirates

Neugründung für Mainz / Fulda und Limburg machen gemeinsam weiter

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Datum:
Mo. 26. Sep. 2022
Von:
tob (MBN)

Fulda/Limburg/Mainz. Auf Antrag der Mitglieder des gemeinsamen Betroffenenbeirates der Bistümer Fulda, Limburg und Mainz wird das Bistum Mainz in den kommenden Monaten eine Neugründung eines Betroffenenbeirates auf Bistumsebene angehen; die Bistümer Fulda und Limburg werden das im vergangenen Jahr konstituierte Gremium künftig als gemeinsamen Betroffenenbeirat für ihre beiden Diözesen weiterführen. 

Bei einer Aussprache aller Beteiligten am Dienstagabend, 20. September, ist festgestellt worden, dass das Gremium als gemeinsamer Beirat für die drei Bistümer nicht arbeitsfähig ist und so nicht fortgeführt werden kann. Der Antrag auf Trennung des Gremiums war von einer Mehrheit innerhalb des Betroffenenbeirates gestellt worden.

Bei der Aussprache der sieben von neun Mitgliedern des Betroffenenbeirates mit Bischof Michael Gerber (Fulda), Bischof Georg Bätzing (Limburg) und Bischof Peter Kohlgraf (Mainz) wurde deutlich, dass das Gremium bislang nicht zu einer Zusammenarbeit in den  - nach der Satzung - vorgesehenen Aufgaben dieses Gremiums gefunden hat und so die in der Konzeption angelegten Vorteile einer überdiözesanen, die drei Bistümer umgreifenden Vernetzung, auch nicht wirksam werden konnten. Die Bischöfe dankten den Betroffenenvertretern für ihr bisheriges Engagement und zeigten sich zuversichtlich, dass die Beteiligung der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter auch in den neuen Konstellationen ein wichtiger Beitrag für die Bemühungen der Bistümer in Fragen der Aufarbeitung, der Prävention und der Intervention von sexuellem Missbrauch sein werde.

Die drei Mitglieder des Betroffenenbeirates aus dem Bistum Mainz werden in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Mainz weiter mitarbeiten, wohin sie vom gemeinsamen Betroffenenbeirat entsandt waren. Gleichzeitig wird im Bistum Mainz die Neugründung eines Betroffenenbeirates für das Bistum Mainz in die Wege geleitet. Notwendig ist dafür die Anpassung der Satzung und eine Neuauswahl von Mitgliedern für den Betroffenenbeirat.

Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hatte sich der gemeinsame Betroffenenbeirat der Diözesen Fulda, Limburg und Mainz im September 2021 konstituiert.

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